Art. 362 StPO
Urteil oder ablehnender Entscheid
1 Das Gericht befindet frei darüber, ob:
- a. die Durchführung des abgekürzten Verfahrens rechtmässig und angebracht ist;
- b. die Anklage mit dem Ergebnis der Hauptverhandlung und mit den Akten übereinstimmt; und c. die beantragten Sanktionen angemessen sind.
2 Sind die Voraussetzungen für ein Urteil im abgekürzten Verfahren erfüllt, so erhebt das Gericht die Straftatbestände, Sanktionen und Zivilansprüche der Anklageschrift zum Urteil. Die Erfüllung der Voraussetzungen für das abgekürzte Verfahren wird summarisch begründet.
3 Sind die Voraussetzungen für ein Urteil im abgekürzten Verfahren nicht erfüllt, so weist das Gericht die Akten an die Staatsanwaltschaft zur Durchführung eines ordentlichen Vorverfahrens zurück. Das Gericht eröffnet den Parteien seinen ablehnenden Entscheid mündlich sowie schriftlich im Dispositiv. Dieser Entscheid ist nicht anfechtbar.
4 Erklärungen, die von den Parteien im Hinblick auf das abgekürzte Verfahren abgegeben worden sind, sind nach der Ablehnung eines Urteils im abgekürzten Verfahren in einem folgenden ordentlichen Verfahren nicht verwertbar.
5 Mit der Berufung gegen ein Urteil im abgekürzten Verfahren kann eine Partei nur geltend machen, sie habe der Anklageschrift nicht zugestimmt oder das Urteil entspreche der Anklageschrift nicht.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Schicksal von Erklärungen, welche die Parteien im Hinblick auf das abgekürzte Verfahren abgegeben haben, wenn dieses nach seiner Einleitung, aber vor der Beurteilung durch das erstinstanzliche Gericht scheitert18 Zitierungen
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2Abgekürztes Verfahren (Art. 358 ff17 Zitierungen
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3Revision eines im abgekürzten Verfahren gefällten Urteils10 Zitierungen
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4Nachträgliche Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme anstelle einer Strafe; abgekürztes Verfahren7 Zitierungen
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5Kartellrechtliche Beschwerdelegitimation4 Zitierungen
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6Abgekürztes Verfahren (Art. 358 ff3 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Verfügung der Wettbewerbskommission vom 6. Juni 20164 Zitierungen
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4 Zitierungen15.06.2018 · 4 Zitierungen
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3 Zitierungen04.06.2018 · 3 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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