Art. 384 StPO

Fristbeginn

Die Rechtsmittelfrist beginnt:
  1. a. im Falle eines Urteils: mit der Aushändigung oder Zustellung des schriftlichen Dispositivs;
  2. b. bei andern Entscheiden: mit der Zustellung des Entscheides;
  3. c. bei einer nicht schriftlich eröffneten Verfahrenshandlung: mit der Kenntnisnahme.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Fristbeginn der Beschwerde gegen ein Urteil
    · 16.12.2016 · 16 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Beginn der Beschwerdefrist gegen Kontensperren nach Aufhebung einer Stillschweigeverpflichtung an die Bank
    · 25.11.2020 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Form der Zustellung
    · 21.02.2018 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Erfordernis der nachträglichen schriftlichen Bestätigung der mündlich angeordneten Beschlagnahme
    · 03.10.2024 · 2 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Kontensperren
    · 17.12.2014 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  • Durchsuchungs- und Beschlagnahmebefehl
    BES.2019.99
    · 10.07.2019 · 6 Zitierungen
  • 30.06.2016 · 4 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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