Art. 97 SVG

1 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer:
  1. a. Ausweise oder Kontrollschilder verwendet, die nicht für ihn oder sein Fahrzeug bestimmt sind;
  2. b. ungültige oder entzogene Ausweise oder Kontrollschilder trotz behördlicher Aufforderung nicht abgibt;
  3. c. andern Ausweise oder Kontrollschilder zur Verwendung überlässt, die nicht für sie oder ihre Fahrzeuge bestimmt sind;
  4. d. vorsätzlich durch unrichtige Angaben, Verschweigen erheblicher Tatsachen oder Vorlage von falschen Bescheinigungen einen Ausweis oder eine Bewilligung erschleicht;
  5. e. Kontrollschilder verfälscht oder falsche zur Verwendung herstellt;
  6. f. falsche oder verfälschte Kontrollschilder verwendet;
  7. g. sich vorsätzlich Kontrollschilder widerrechtlich aneignet, um sie zu verwenden oder andern zum Gebrauch zu überlassen.
2 Die besonderen Bestimmungen des Strafgesetzbuches finden in diesen Fällen keine Anwendung.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    1. Falscher Führerausweis a) Art. 97 Ziff. 1 Abs. 1, 10 Abs. 4 SVG
    · 01.03.1972 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    1. Konkurrenz zwischen Art. 251 und 252 StGB
    · 23.01.1985 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Verwendung falscher oder gefälschter Kontrollschilder im öffentlichen Verkehr; Art. 97 Abs. 1 lit. f SVG; Bestätigung der Rechtsprechung
    · 15.11.2017 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Täterkreis des Tatbestands der Nichtabgabe entzogener Ausweise oder Kontrollschilder
    · 14.08.2023 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Führen eines Motorfahrrads mit qualifizierter Alkoholkonzentration, ohne Bewilligung, ohne Kontrollschilder, ohne Versicherungsschutz und missbräuchliche Verwendung von Kontrollschildern
    · 18.06.2019 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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