Art. 17 UVG

Höhe

1 Das Taggeld beträgt bei voller Arbeitsunfähigkeit (Art. 6 ATSG ) 80 Prozent des versicherten Verdienstes. Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit wird es entsprechend gekürzt.
2 Das Taggeld der arbeitslosen Personen entspricht der Nettoentschädigung der Arbeitslosenversicherung nach den Artikeln 22 und 22a AVIG , umgerechnet auf den Kalendertag.
3 …
4 Die Höhe des Taggeldes der Personen nach Artikel 1a Abs. 1 Bst. c entspricht dem von der Invalidenversicherung ausgerichteten Nettobetrag des Taggeldes.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Versicherter Verdienst für die Bemessung des Taggeldes eines Temporärarbeitnehmers
    · 12.07.2013 · 12 Zitierungen
  2. 2
    Taggeldberechnung bei Teilzeitarbeit
    · 25.06.2009 · 12 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Taggeldanspruch einer Person nach Erreichen des AHV-Rentenalters
    · 30.07.2008 · 12 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Art. 3 Abs. 2 und Art. 16 Abs. 1 UVG: Taggeldanspruch einer vorzeitig pensionierten Person . Der vorzeitig pensionierte Versicherte, der während der Nachdeckungsfrist des Art. 3 Abs. 2 UVG einen Unfall erleidet, hat man…
    · 29.10.2003 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    · 19.01.1993 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Art. 84 Abs. 2 Satz 2 UVG, Art. 86 Abs. 1 lit. a, Art. 87 Abs. 1 und 2 VUV: Verhältnis zwischen Übergangsentschädigung und Invalidenrente
    · 02.05.1994 · 7 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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