Art. 17 UVG
Höhe
1 Das Taggeld beträgt bei voller Arbeitsunfähigkeit (Art. 6 ATSG ) 80 Prozent des versicherten Verdienstes. Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit wird es entsprechend gekürzt.
2 Das Taggeld der arbeitslosen Personen entspricht der Nettoentschädigung der Arbeitslosenversicherung nach den Artikeln 22 und 22a AVIG , umgerechnet auf den Kalendertag.
3 …
4 Die Höhe des Taggeldes der Personen nach Artikel 1a Abs. 1 Bst. c entspricht dem von der Invalidenversicherung ausgerichteten Nettobetrag des Taggeldes.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
-
1Versicherter Verdienst für die Bemessung des Taggeldes eines Temporärarbeitnehmers12 Zitierungen
-
2Taggeldberechnung bei Teilzeitarbeit12 Zitierungen
-
3Taggeldanspruch einer Person nach Erreichen des AHV-Rentenalters12 Zitierungen
-
4Art. 3 Abs. 2 und Art. 16 Abs. 1 UVG: Taggeldanspruch einer vorzeitig pensionierten Person . Der vorzeitig pensionierte Versicherte, der während der Nachdeckungsfrist des Art. 3 Abs. 2 UVG einen Unfall erleidet, hat man…9 Zitierungen
-
58 Zitierungen
-
6Art. 84 Abs. 2 Satz 2 UVG, Art. 86 Abs. 1 lit. a, Art. 87 Abs. 1 und 2 VUV: Verhältnis zwischen Übergangsentschädigung und Invalidenrente7 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
32 Zitierungen
-
Unfallversicherung (Taggeld)3 Zitierungen
-
3 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.