Art. 77 UVG

Leistungspflicht der Versicherer

1 Bei Berufsunfällen erbringt derjenige Versicherer die Leistungen, bei dem die Versicherung zur Zeit des Unfalles bestanden hat. Bei Berufskrankheiten ist der Versicherer zu Leistungen verpflichtet, bei dem die Versicherung bestanden hat, als der Versicherte zuletzt durch schädigende Stoffe oder bestimmte Arbeiten oder durch berufliche Tätigkeiten gefährdet war.
2 Bei Nichtberufsunfällen erbringt derjenige Versicherer die Leistungen, bei dem der Verunfallte zuletzt auch gegen Berufsunfälle versichert war.
3 Der Bundesrat ordnet die Leistungspflicht und das Zusammenwirken der Versicherer:
  1. a. für Versicherte, die von verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt werden;
  2. b. bei einem erneuten Unfall, namentlich wenn er zum Verlust paariger Organe oder zu anderen Änderungen des Invaliditätsgrades führt;
  3. c. beim Tode beider Elternteile;
  4. d. bei Berufskrankheiten, die in mehreren, bei verschiedenen Versicherern versicherten Betrieben verursacht wurden.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Unerheblich ist demgegenüber, ob die zusätzliche durch den zweiten Unfall begründete Invalidität die aus dem ersten Unfall resultierende Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit übersteigt
    · 02.06.1999 · 24 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 78a UVG: Streitigkeiten zwischen Versicherern
    · 25.06.2001 · 18 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Leistungspflichtiger Unfallversicherer bei Rückfall und erneutem Unfall
    · 05.08.2009 · 15 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Art. 77 Abs. 2 und 3 lit. b UVG, Art. 100 Abs. 1 und 2 UVV. - Zuständigkeit der Versicherer bei Nichtberufsunfällen: Art. 77 Abs. 2 UVG enthält diesbezüglich keine abschliessende Regel
    · 04.01.1994 · 15 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    · 12.09.1994 · 14 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    SR 837.171): Versicherungsschutz bei Nichtberufsunfällen nach Stellenverlust mit anschliessender Arbeitslosigkeit. - Liegt bei einer arbeitslosen Person eine Doppelversicherung für Nichtberufsunfälle vor, da sie nach Be…
    · 27.12.2001 · 13 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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