Art. 71 VwVG

1 Jedermann kann jederzeit Tatsachen, die im öffentlichen Interesse ein Einschreiten gegen eine Behörde von Amtes wegen erfordern, der Aufsichtsbehörde anzeigen.
2 Der Anzeiger hat nicht die Rechte einer Partei.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Sie hat in diesem Verfahren keine Parteistellung (E. 4.1 und 4.2)
    · 09.05.2013 · 45 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Entscheid der ElCom "im Streitfall" über Elektritzitätstarife bzw
    · 20.07.2016 · 20 Zitierungen
  3. 3
    Aufsicht des Bundes im Zusammenhang mit der Erhebung eines Kontrollzuschlages für sog
    · 26.08.2010 · 16 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Kartellrechtliche Beschwerdelegitimation
    · 08.05.2019 · 12 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Anspruch auf Zugang zum Werbefernsehen ("Recht auf Antenne")
    · 20.08.1997 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Gesuch um Erlass einer Verfügung über Realakte im Zusammenhang mit dem Klimaschutz; Zulässigkeit des Nichteintretens der Gesuchsadressaten
    · 05.05.2020 · 5 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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