Art. 188 ZGB

Bei Konkurs

Wird über einen Ehegatten, der in Gütergemeinschaft lebt, der Konkurs eröffnet, so tritt von Gesetzes wegen Gütertrennung ein.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    BGE 65_II_105
    01.01.1939 · 3 Zitierungen
  2. 2
    BGE 54_III_254
    29.06.1928 · 3 Zitierungen
  3. 3
    BGE 45_II_110
    01.01.1919 · 3 Zitierungen
  4. 4
    BGE 66_II_4
    25.01.1940 · 2 Zitierungen
  5. 5
    BGE 63_III_27
    01.01.1937 · 2 Zitierungen
  6. 6
    Beschlagnahmerecht des Konkursamtes 1. Mit der Aufhebung der Betreibungen infolge der Eröffnung des Konkurses über den Schuldner (Art. 206 SchKG) werden die hängigen Widerspruchsprozesse gegenstandslos (Erw. 1). 2. Ein…
    · 27.04.1973 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Ehescheidung (Nebenfolgen)
    · 26.03.2013 · 1 Zitierungen
  • Unentgeltliche Rechtspflege (Klage auf Bestreitung neuen Vermögens)
    · 10.07.2024 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  • Rechtsverweigerung / Rechtsverzögerung (Beistandschaft)
    · 20.09.2023 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.