Art. 247 ZGB

Im Allgemeinen

Innerhalb der gesetzlichen Schranken verwaltet und nutzt jeder Ehegatte sein Vermögen und verfügt darüber.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Gütertrennung; Unmöglichkeit des Vorsorgeausgleichs aus Vorsorgemitteln; Entschädigung bei Vorbezug für Wohneigentum
    · 17.07.2024 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Wirkungen der Ehe im allgemeinen, Ehegüterrecht und Erbrecht) Änderung vom 5.Oktober 1984
    · 01.01.1987 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 04.12.2003 · 3 Zitierungen
  • 03.04.2013 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  • Direkte Bundessteuer 2010 sowie Staats- und Gemeindesteuern 2010
    DB.2012.302
    · 30.01.2013 · 2 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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