Art. 269b ZGB
Die Klage ist binnen sechs Monaten seit Entdeckung des Anfechtungsgrundes und in jedem Falle binnen zwei Jahren seit der Adoption zu erheben.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Adoption eines Unmündigen; Absehen von der Zustimmung eines Elternteils (Art. 265c Ziff. 2 ZGB); Anfechtungsmöglichkeit nach Vollzug der Adoption2 Zitierungen
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2Anfechtung der Adoption1 Zitierungen
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3Altrechtliche Adoption; Anfechtung wegen Willensmängeln (Art. 269 ZGB)0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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1 Zitierungen14.04.2011 · 1 Zitierungen
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Stiefkindadoption einer volljährigen Person0 ZitierungenPQ220063· 28.11.2022 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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