Art. 274a ZGB

Dritte

1 Liegen ausserordentliche Umstände vor, so kann der Anspruch auf persönlichen Verkehr auch andern Personen, insbesondere Verwandten, eingeräumt werden, sofern dies dem Wohle des Kindes dient.
2 Die für die Eltern aufgestellten Schranken des Besuchsrechtes gelten sinngemäss.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    · 16.03.2021 · 13 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Wegzug ins Ausland; Entscheidungskompetenzen des alleinigen Obhutsinhabers
    · 01.06.2010 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Umfang des Rechts eines Dritten auf persönlichen Verkehr
    · 14.10.2024 · 0 Zitierungen
  4. 4
    · 15.10.1981 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 16.08.2018 · 15 Zitierungen
  • Besuchsrecht der Grosseltern
    · 03.07.2009 · 8 Zitierungen
  • Informationsrecht der ehemaligen Pflegeeltern
    · 25.05.2009 · 8 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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