Art. 274a ZGB
Dritte
1 Liegen ausserordentliche Umstände vor, so kann der Anspruch auf persönlichen Verkehr auch andern Personen, insbesondere Verwandten, eingeräumt werden, sofern dies dem Wohle des Kindes dient.
2 Die für die Eltern aufgestellten Schranken des Besuchsrechtes gelten sinngemäss.
Die Leitentscheide 4
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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113 Zitierungen
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2Wegzug ins Ausland; Entscheidungskompetenzen des alleinigen Obhutsinhabers5 Zitierungen
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3Umfang des Rechts eines Dritten auf persönlichen Verkehr0 Zitierungen
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40 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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15 Zitierungen16.08.2018 · 15 Zitierungen
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Besuchsrecht der Grosseltern8 Zitierungen
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Informationsrecht der ehemaligen Pflegeeltern8 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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