Art. 299 ZGB

Stiefeltern

Jeder Ehegatte hat dem andern in der Ausübung der elterlichen Sorge gegenüber dessen Kindern in angemessener Weise beizustehen und ihn zu vertreten, wenn es die Umstände erfordern.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    · 29.12.2000 · 10 Zitierungen
  2. 2
    Berechnung der Altersrente; Anrechnung und Teilung von Erziehungsgutschriften im Fall des ausserehelichen Kindes einer gerichtlich vom Ehemann getrennten Mutter, die die alleinige elterliche Sorge innehat
    · 24.10.2025 · 0 Zitierungen
  3. 3
    Faktisches Familienverhältnis, Registerelternschaft
    · 02.07.2002 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Eheverbot zwischen Stiefelter und Stiefkind (Art. 95 Abs. 1 Ziff. 2 ZGB, Art. 12 EMRK)
    · 06.12.2001 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Eheschutzmassnahmen
    ZKBER.2016.99
    · 11.03.2016 · 1 Zitierungen
  • 06.12.2001 · 1 Zitierungen
  • 31.08.2001 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.