Art. 312 ZGB

Mit Einverständnis der Eltern

Die Kindesschutzbehörde entzieht die elterliche Sorge: 1. wenn die Eltern aus wichtigen Gründen darum nachsuchen; 2. wenn sie in eine künftige Adoption des Kindes durch ungenannte Dritte eingewilligt haben.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    1. Anwendung eidgenössischen statt ausländischen Rechtes als Grund zur Berufung an das Bundesgericht
    · 07.11.1958 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    BGE 79_II_345
    10.12.1953 · 6 Zitierungen
  3. 3
    BGE 77_II_113
    18.05.1951 · 5 Zitierungen
  4. 4
    BGE 77_II_118
    01.01.1951 · 5 Zitierungen
  5. 5
    Vaterschaftsklage auf Vermögensleistungen
    · 07.06.1963 · 3 Zitierungen
  6. 6
    Gewöhnliche Vaterschaftsklage
    · 08.10.1959 · 3 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Adoption
    · 23.08.2010 · 1 Zitierungen
  • 22.05.2006 · 1 Zitierungen
  • Forderung (Privatmandat im Zusammenhang mit einer Beiratschaft)
    · 22.04.2021 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

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