Art. 312 ZGB
Mit Einverständnis der Eltern
Die Kindesschutzbehörde entzieht die elterliche Sorge: 1. wenn die Eltern aus wichtigen Gründen darum nachsuchen; 2. wenn sie in eine künftige Adoption des Kindes durch ungenannte Dritte eingewilligt haben.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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11. Anwendung eidgenössischen statt ausländischen Rechtes als Grund zur Berufung an das Bundesgericht6 Zitierungen
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2BGE 79_II_3456 Zitierungen10.12.1953 · 6 Zitierungen
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3BGE 77_II_1135 Zitierungen18.05.1951 · 5 Zitierungen
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4BGE 77_II_1185 Zitierungen01.01.1951 · 5 Zitierungen
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5Vaterschaftsklage auf Vermögensleistungen3 Zitierungen
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6Gewöhnliche Vaterschaftsklage3 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Adoption1 Zitierungen
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1 Zitierungen22.05.2006 · 1 Zitierungen
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Forderung (Privatmandat im Zusammenhang mit einer Beiratschaft)0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.