Art. 331 ZGB

Voraussetzung

1 Haben Personen, die in gemeinsamem Haushalte leben, nach Vorschrift des Gesetzes oder nach Vereinbarung oder Herkommen ein Familienhaupt, so steht diesem die Hausgewalt zu.
2 Die Hausgewalt erstreckt sich auf alle Personen, die als Verwandte und Verschwägerte oder auf Grund eines Vertragsverhältnisses als Arbeitnehmer oder in ähnlicher Stellung in dem gemeinsamen Haushalte leben.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Erstreckung des Mietverhältnisses Art. 267a Abs. 1 OR
    · 20.07.1979 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 29septies Abs. 1 und 3 AHVG, Art. 52g AHVV: Anrechnung einer Betreuungsgutschrift, Erfordernis des gemeinsamen Haushaltes
    · 18.06.2003 · 0 Zitierungen
  3. 3
    Art. 191 Ziff. 1 Abs. 2 und Ziff. 2 Abs. 2 StGB
    · 20.04.1977 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    BGE 78_IV_38
    08.02.1952 · 0 Zitierungen
  5. 5
    BGE 78_IV_41
    01.01.1952 · 0 Zitierungen
  6. 6
    BGE 72_IV_4
    01.01.1946 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Erstreckung des Mietverhältnisses
    NG150015
    · 18.02.2016 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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