Art. 375 ZGB
Auf die Ausübung des Vertretungsrechts sind die Bestimmungen des Obligationenrechts über den Auftrag sinngemäss anwendbar.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Bevormundung wegen Freiheitsstrafe2 Zitierungen
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2Haftung des Vormundes gegenüber Dritten0 Zitierungen
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3Vormundschaft/Beiratschaft (Art. 369/395 ZGB)0 Zitierungen
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4Wo sind Eigentumsvorbehalte einzutragen, wenn der Erwerber unter Vormundschaft steht? Zuständig ist stets das Betreibungsamt am rechtlichen Wohnsitz des Bevormundeten, also am Sitz der Vormundschaftsbehörde (Art. 25 Abs…0 Zitierungen
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5BGE 57_II_3890 Zitierungen01.01.1931 · 0 Zitierungen
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6BGE 54_II_3410 Zitierungen15.06.1928 · 0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Beistandschaft nach Art. 393 Ziff. 4 ZGB; Vorschusspflicht des Antragstellers0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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