Art. 437 ZGB
Kantonales Recht
1 Die Kantone regeln die Nachbetreuung.
2 Sie können ambulante Massnahmen vorsehen.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Letztinstanzlicher kantonaler Entscheid betreffend Massnahmen des kantonalen Rechts (Art. 437 Abs. 2 ZGB); Rechtsmittel3 Zitierungen
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2BGE 59_II_4171 Zitierungen01.01.1933 · 1 Zitierungen
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3Zustellungsdomizil: Beim Wegzug ins Ausland ist eine Partei grundsätzlich verpflichtet, im Hinblick auf ein Verfahren vor Bundesgericht ein schweizerisches Zustellungsdomizil zu verzeigen0 Zitierungen
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4BGE 78_II_50 Zitierungen23.01.1952 · 0 Zitierungen
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5BGE 59_II_4120 Zitierungen21.12.1933 · 0 Zitierungen
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6BGE 39_II_5090 Zitierungen02.10.1913 · 0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Nachbetreuung (nach fürsorgerischer Unterbringung)13 Zitierungen
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ambulante Massnahmen / Weisungen4 ZitierungenVWBES.2017.185· 11.07.2017 · 4 Zitierungen
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Weisung (ambulante Massnahmen)3 ZitierungenVWBES.2015.154· 31.07.2013 · 3 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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