Art. 447 ZGB

Anhörung

1 Die betroffene Person wird persönlich angehört, soweit dies nicht als unverhältnismässig erscheint.
2 Im Fall einer fürsorgerischen Unterbringung hört die Erwachsenenschutzbehörde die betroffene Person in der Regel als Kollegium an.

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Anhörung der Pflegeeltern; Entlassung der Beiständin
    · 17.01.2017 · 10 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 14.08.2019 · 16 Zitierungen
  • Vertretungsbeistandschaft
    · 31.01.2018 · 16 Zitierungen
  • gemeinsame elterliche Sorge
    · 28.04.2016 · 11 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

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