Art. 449 ZGB

Begutachtung in einer Einrichtung

1 Ist eine psychiatrische Begutachtung unerlässlich und kann diese nicht ambulant durchgeführt werden, so weist die Erwachsenenschutzbehörde die betroffene Person zur Begutachtung in eine geeignete Einrichtung ein.
2 Die Bestimmungen über das Verfahren bei fürsorgerischer Unterbringung sind sinngemäss anwendbar.

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Anrufung des Gerichts nach ärztlicher fürsorgerischer Unterbringung; bundesrechtliche Anforderungen an das Verfahren
    · 13.10.2021 · 2 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • fürsorgerische Unterbringung zur Begutachtung
    · 11.12.2013 · 9 Zitierungen
  • Anordnung eines psychiatrischen Gutachtens (Erwachsenenschutz)
    · 14.07.2014 · 7 Zitierungen
  • Einweisung zur Begutachtung
    · 28.02.2020 · 6 Zitierungen Zusammenfassung

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