Art. 538 ZGB

1 Die Eröffnung des Erbganges erfolgt für die Gesamtheit des Vermögens am letzten Wohnsitze des Erblassers.
2 …

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Nichtigkeitsbeschwerde gegen einen Entscheid über die örtliche Zuständigkeit für die Testamentseröffnung (Art. 68 lit. b OG)
    · 14.07.1955 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Gerichtsstand einer Klage auf Vollziehung einer von einem einzelnen Erben bei der Teilung der Erbschaft eingegangenen Verpflichtung. 1. Der in Art. 538 Abs. 2 ZGB vorgesehene Gerichtsstand des Erbganges gilt für Streiti…
    · 22.03.1991 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    BGE 45_I_302
    17.10.1919 · 2 Zitierungen
  4. 4
    1. Ort der Erbschaftseröffnung
    · 15.10.1955 · 1 Zitierungen
  5. 5
    BGE 72_I_175
    07.11.1946 · 1 Zitierungen
  6. 6
    BGE 43_I_90
    15.03.1917 · 1 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Örtliche Zuständigkeit (Gewinnbeteiligungsrecht an Grundstücken)
    · 03.12.2012 · 0 Zitierungen

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