Art. 541 ZGB

1 Die Unfähigkeit besteht nur für den Unwürdigen selbst.
2 Seine Nachkommen beerben den Erblasser, wie wenn er vor dem Erblasser gestorben wäre.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Auswirkungen der Erbunwürdigkeit auf den eingesetzten Erben und seine Erbeinsetzung
    · 01.03.2006 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Mehrfacher Mord; Erbunwürdigkeit; Gültigkeit von Zuwendungen der Erben an die erbunwürdige Person; Voraussetzungen für die Vermögenseinziehung
    · 15.08.2018 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Ungültigkeitsklage
    · 01.03.2006 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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