Art. 619bis ZGB

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Gewinnanteilsrecht der Miterben (Art. 619 ZGB). 1. Die seit dem 1. Juli 1965 in Kraft stehende Fassung von Art. 619 ZGB will die bisher geltende Ordnung lediglich verdeutlichen und vervollkommnen
    · 04.11.1971 · 2 Zitierungen
  2. 2
    Ausübung eines Vorkaufsrechts; Verrechnung (Art. 681 ZGB und Art. 120 OR). 1. Ist im Veräusserungsvertrag kein Ausschluss der Verrechnung vereinbart worden, so kann auch der sein Recht ausübende Vorkaufsberechtigte den…
    · 21.03.1991 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Gewinnanteilsrecht der Miterben (Art. 619 ff
    · 15.08.1988 · 0 Zitierungen
  4. 4
    Anteil der Miterben am Gewinn (Art. 619 ZGB)
    · 25.09.1986 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

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