Art. 670 ZGB
Stehen Vorrichtungen zur Abgrenzung zweier Grundstücke, wie Mauern, Hecken, Zäune, auf der Grenze, so wird Miteigentum der beiden Nachbarn vermutet.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Beschwerde in Zivilsachen; Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung; Grundsatz des Vorrangs des Bundesrechts1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Besitzesschutz, Nachbarrecht3 Zitierungen
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ZVE.2023.152 Zitierungen27.09.2023 · 2 Zitierungen
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Obergericht / Zivilgericht / 1. Zivilkammer — ZVE.2023.152 ZitierungenZVE.2023.15· 23.09.2023 · 2 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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