Art. 733 ZGB
Errichtung zu eigenen Lasten
Der Eigentümer ist befugt, auf seinem Grundstück zugunsten eines andern ihm gehörigen Grundstückes eine Dienstbarkeit zu errichten.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
-
1Auslegung einer Dienstbarkeit (Art. 738 Abs. 2 ZGB)1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
Feststellung0 ZitierungenLB210023· 28.04.2022 · 0 Zitierungen
-
Löschung einer Grunddienstbarkeit0 Zitierungen
-
Dienstbarkeit, Fahrwegrecht.0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.