Art. 76 ZGB

Die Auflösung des Vereins kann jederzeit durch Vereinsbeschluss herbeigeführt werden.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Handelsregister; Zwangseintragung der Auflösung einer Genossenschaft trotz Widerruf des Auflösungsbeschlusses. 1. Prüfungsbefugnis der Handelsregisterbehörden
    · 07.12.1965 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    1. Art. 52 Abs.2,59 Abs.2,60 Abs. 1 ZGB
    · 11.09.1962 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Fürsorgerische Unterbringung
    · 09.07.2025 · 0 Zitierungen
  • Vorsorgeauftrag (Eignung der beauftragten Person), Vertretungsbeistandschaft
    · 22.06.2021 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  • 28.11.2005 · 0 Zitierungen

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