Art. 801 ZGB

Untergang

1 Das Grundpfand geht unter mit der Löschung des Eintrages sowie mit dem vollständigen Untergang des Grundstückes.
2 Der Untergang infolge von Enteignung steht unter dem Enteignungsrecht des Bundes und der Kantone.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Örtliche Zuständigkeit für die Kraftloserklärung einer Inhaberobligation mit Grundpfandverschreibung (Hypothekarobligation auf den Inhaber)
    · 21.12.2018 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Widerspruchsverfahren (Art. 106 ff
    · 16.05.1986 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    BGE 66_II_151
    20.09.1940 · 0 Zitierungen
  4. 4
    BGE 53_II_457
    09.12.1927 · 0 Zitierungen
  5. 5
    BGE 51_II_385
    01.01.1925 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 100 2018 380
    31.01.2019 · 1 Zitierungen
  • Grundbuchberichtigungsklage (Löschung von Schuldbriefen)
    · 04.03.2026 · 0 Zitierungen
  • Aufhebung von Miteigentum
    · 14.10.2015 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.