Art. 827 ZGB

Stellung des Eigentümers

1 Ist der Grundeigentümer nicht Schuldner der Pfandforderung, so kann er das Pfandrecht unter den gleichen Voraussetzungen ablösen, unter denen der Schuldner zur Tilgung der Forderung befugt ist.
2 Befriedigt er den Gläubiger, so geht das Forderungsrecht auf ihn über.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    BGE 60_II_178
    01.01.1934 · 3 Zitierungen
  2. 2
    Herausgabe eines Schuldbriefs
    · 04.10.2004 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Aktienrechtliche Verantwortlichkeit des Verwaltungsrates und der Kontrollstelle; Feststellung der Überschuldung (Art. 754, Art. 725 OR). 1. Begriff der ausweispflichtigen Eventualverpflichtungen gemäss Art. 670 OR
    · 02.10.1990 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Anfechtungsklage (Art. 285 ff
    · 12.06.1969 · 0 Zitierungen
  5. 5
    Bauhandwerkerpfandrecht
    · 13.02.1959 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 27.04.2020 · 2 Zitierungen
  • Entscheid Kantonsgericht, 13.03.2006
    BZ.2005.71
    · 13.03.2006 · 2 Zitierungen
  • 27.04.2020 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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