Art. 114 ZPO

Entscheidverfahren

Im Entscheidverfahren werden keine Gerichtskosten gesprochen bei Streitigkeiten:
  1. a. nach dem Gleichstellungsgesetz vom 24. März 1995 ;
  2. b. nach dem Behindertengleichstellungsgesetz vom 13. Dezember 2002 ;
  3. c. aus dem Arbeitsverhältnis sowie nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz vom 6. Oktober 1989 bis zu einem Streitwert von 30 000 Franken;
  4. d. nach dem Mitwirkungsgesetz vom 17. Dezember 1993 ;
  5. e. aus Zusatzversicherungen zur sozialen Krankenversicherung nach dem Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung;
  6. f. wegen Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen nach Artikel 28b ZGB oder betreffend die elektronische Überwachung nach Artikel 28c ZGB;
  7. g. nach dem DSG .

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Schiedsfähigkeit
    · 18.04.2018 · 5 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 17.11.2010 · 237 Zitierungen Zusammenfassung
  • Nichteintreten wegen sachlicher Unzuständigkeit, Gerichtskosten
    · 10.02.2016 · 78 Zitierungen
  • fristlose Kündigung
    · 24.05.2012 · 43 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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