Art. 160 ZPO

Mitwirkungspflicht

1 Die Parteien und Dritte sind zur Mitwirkung bei der Beweiserhebung verpflichtet. Insbesondere haben sie:
  1. a. als Partei, als Zeugin oder als Zeuge wahrheitsgemäss auszusagen;
  2. b. Urkunden herauszugeben; ausgenommen sind Unterlagen aus dem Verkehr einer Partei oder einer Drittperson mit einer Anwältin oder einem Anwalt, die oder der zur berufsmässigen Vertretung berechtigt ist, oder mit einer Patentanwältin oder einem Patentanwalt im Sinne von Artikel 2 des Patentanwaltsgesetzes vom 20. März 2009 ;
  3. c. einen Augenschein an Person oder Eigentum durch Sachverständige zu dulden.
2 Über die Mitwirkungspflicht einer minderjährigen Person entscheidet das Gericht nach seinem Ermessen. Es berücksichtigt dabei das Kindeswohl.
3 Dritte, die zur Mitwirkung verpflichtet sind, haben Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    · 04.04.2014 · 47 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Persönlichkeitsverletzung durch Mitwirkung an einer Medienkampagne
    · 09.06.2017 · 26 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Zuständigkeit bei Verbrauchersachen; Beweislast; Prüfung der Zuständigkeit von Amtes wegen
    · 06.05.2013 · 25 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Recht des Nichtgläubigers auf Einsicht in die Konkursakten
    · 22.05.2015 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Auskunftsrecht nach Art. 8 Abs. 2 lit. a und Abs. 5 DSG; verfügbare Angaben über die Herkunft der Daten
    · 10.12.2020 · 4 Zitierungen
  6. 6
    Entbindung vom Berufsgeheimnis; Beschwerdelegitimation
    · 16.06.2016 · 2 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Getrenntleben
    ZB.2020.41
    · 03.03.2021 · 16 Zitierungen
  • Getrenntleben
    ZB.2019.27
    · 13.08.2019 · 15 Zitierungen
  • Getrenntleben
    ZB.2022.20
    · 03.04.2023 · 13 Zitierungen

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