Art. 194 ZPO
Grundsatz
1 Die Gerichte sind gegenseitig zur Rechtshilfe verpflichtet.
2 Sie verkehren direkt miteinander .
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
-
1Einrede der beurteilten Sache. 1. Wiederholte Klage auf Zahlung einer Forderung, die auf einem Auftragsverhältnis beruht; Bundesrecht und kantonales Recht. 2. Der bundesrechtliche Anspruch auf ein Sachurteil ist verletz…0 Zitierungen
-
2Gerichtspolizei im Strafprozess0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
ZG.2010.006461 Zitierungen19.03.2015 · 1 Zitierungen
-
Obergericht / Handelsgericht / 2. Kammer — HSU.2019.1250 ZitierungenHSU.2019.125· 23.10.2019 · 0 Zitierungen
-
0 Zitierungen21.09.2016 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.