Art. 218 ZPO

Kosten der Mediation

1 Die Parteien tragen die Kosten der Mediation.
2 In kindesrechtlichen Angelegenheiten haben die Parteien Anspruch auf eine unentgeltliche Mediation, wenn:
  1. a. ihnen die erforderlichen Mittel fehlen; und b. das Gericht die Durchführung einer Mediation empfiehlt.
3 Das kantonale Recht kann weitere Kostenerleichterungen vorsehen.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Neue Rechtsbegehren in der Anschlussberufungsantwort
    · 02.12.2004 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Mieterausweisung
    · 10.01.2013 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Persönliche Freiheit
    · 05.12.1956 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • unentgeltliche Rechtspflege
    VWBES.2019.71
    · 07.08.2018 · 1 Zitierungen
  • 12.04.2016 · 1 Zitierungen
  • 12.04.2016 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.