Art. 218 ZPO
Kosten der Mediation
1 Die Parteien tragen die Kosten der Mediation.
2 In kindesrechtlichen Angelegenheiten haben die Parteien Anspruch auf eine unentgeltliche Mediation, wenn:
- a. ihnen die erforderlichen Mittel fehlen; und b. das Gericht die Durchführung einer Mediation empfiehlt.
3 Das kantonale Recht kann weitere Kostenerleichterungen vorsehen.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Neue Rechtsbegehren in der Anschlussberufungsantwort4 Zitierungen
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2Mieterausweisung2 Zitierungen
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3Persönliche Freiheit0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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unentgeltliche Rechtspflege1 ZitierungenVWBES.2019.71· 07.08.2018 · 1 Zitierungen
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1 Zitierungen12.04.2016 · 1 Zitierungen
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1 Zitierungen12.04.2016 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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