Art. 285 ZPO

Eingabe bei umfassender Einigung

Die gemeinsame Eingabe der Ehegatten enthält:
  1. a. die Namen und Adressen der Ehegatten sowie die Bezeichnung allfälliger Vertreterinnen und Vertreter;
  2. b. das gemeinsame Scheidungsbegehren;
  3. c. die vollständige Vereinbarung über die Scheidungsfolgen;
  4. d. die gemeinsamen Anträge hinsichtlich der Kinder;
  5. e. die erforderlichen Belege;
  6. f. das Datum und die Unterschriften.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Gemeinsamer Antrag der Eltern über die Regelung der elterlichen Sorge im Scheidungsverfahren
    · 29.06.2017 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Ehescheidung; elterliche Sorge; Unzulässigkeit der Zuteilung der alleinigen elterlichen Sorge an einen Elternteil bei gemeinsamer Obhut des Kindes durch beide Eltern
    · 20.12.2023 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Eheschutz
    · 26.06.2020 · 8 Zitierungen
  • Obergericht / Zivilgericht / 1. Zivilkammer — ZOR.2024.2
    ZOR.2024.2
    · 21.02.2024 · 1 Zitierungen
  • Eheschutz
    ZKBER.2026.17
    · 18.05.2026 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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