Art. 285 ZPO
Eingabe bei umfassender Einigung
Die gemeinsame Eingabe der Ehegatten enthält:
- a. die Namen und Adressen der Ehegatten sowie die Bezeichnung allfälliger Vertreterinnen und Vertreter;
- b. das gemeinsame Scheidungsbegehren;
- c. die vollständige Vereinbarung über die Scheidungsfolgen;
- d. die gemeinsamen Anträge hinsichtlich der Kinder;
- e. die erforderlichen Belege;
- f. das Datum und die Unterschriften.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Gemeinsamer Antrag der Eltern über die Regelung der elterlichen Sorge im Scheidungsverfahren9 Zitierungen
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2Ehescheidung; elterliche Sorge; Unzulässigkeit der Zuteilung der alleinigen elterlichen Sorge an einen Elternteil bei gemeinsamer Obhut des Kindes durch beide Eltern0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Eheschutz8 Zitierungen
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Obergericht / Zivilgericht / 1. Zivilkammer — ZOR.2024.21 ZitierungenZOR.2024.2· 21.02.2024 · 1 Zitierungen
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Eheschutz0 ZitierungenZKBER.2026.17· 18.05.2026 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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