Art. 294 ZPO
1 Das Verfahren bei Eheungültigkeits- und Ehetrennungsklagen richtet sich sinngemäss nach den Vorschriften über die Scheidungsklage.
2 Eine Trennungsklage kann bis zum Beginn der Urteilsberatung in eine Scheidungsklage umgewandelt werden.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Auf den Ehegattenunterhalt anwendbares Recht bei Ungültigkeit der Ehe0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Ungültigkeit der Ehe / unentgeltliche Rechtspflege etc.0 ZitierungenPC260004· 23.04.2026 · 0 Zitierungen
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0 Zitierungen
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0 Zitierungen17.07.2006 · 0 Zitierungen
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