Art. 333 ZPO

Neuer Entscheid in der Sache

1 Heisst das Gericht das Revisionsgesuch gut, so hebt es seinen früheren Entscheid auf und entscheidet neu.
2 Im neuen Entscheid entscheidet es auch über die Kosten des früheren Verfahrens.
3 Es eröffnet seinen Entscheid mit einer schriftlichen Begründung.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Kündigungsschutz; Rechtskraft; Revision
    · 19.02.2019 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Gebührender Unterhalt; Aufnahme einer Erwerbstätigkeit; Grundsatz der Einheit des Scheidungsurteils
    · 17.06.2004 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Nichtigkeitsbeschwerde in Zivilsachen
    · 27.10.1970 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Revisionsverfahren
    · 21.11.2016 · 3 Zitierungen
  • Forderung
    PP240021
    · 13.10.2025 · 1 Zitierungen
  • Revision (Ehescheidung)
    · 15.09.2025 · 1 Zitierungen

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