Art. 358 ZPO

Form

1 Die Schiedsvereinbarung hat schriftlich oder in einer anderen Form zu erfolgen, die den Nachweis durch Text ermöglicht.
2 Für Schiedsklauseln, die in einseitigen Rechtsgeschäften oder in Statuten vorgesehen sind, gelten die Bestimmungen dieses Teils sinngemäss.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Schiedseinrede im internen Verhältnis
    · 30.06.2014 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Schiedsklausel in einer Nutzungs- und Verwaltungsordnung einer Miteigentümergemeinschaft; Zuständigkeitsrüge
    · 25.02.2016 · 4 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 22.07.2019 · 1 Zitierungen
  • 09.03.2016 · 1 Zitierungen
  • Arrest
    BEZ.2025.40
    · 06.02.2026 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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