Art. 48 ZPO

Mitteilungspflicht

Die betroffene Gerichtsperson legt einen möglichen Ausstandsgrund rechtzeitig offen und tritt von sich aus in den Ausstand, wenn sie den Grund als gegeben erachtet.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Anschein der Befangenheit eines nebenamtlichen Richters am Bundespatentgericht
    · 27.08.2013 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Befangenheit einer Gerichtsperson
    · 20.05.2014 · 5 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Ausstand
    · 25.11.2014 · 1 Zitierungen
  • Ablehnungsbegehren
    · 27.08.2013 · 1 Zitierungen
  • Entscheide Obergericht
    SBK 2025 81
    · 15.12.2025 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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