Art. 14 ZUG

Ersatzpflicht des Wohnkantons

1 Der Wohnkanton vergütet dem Aufenthaltskanton, der einen Bedürftigen im Notfall unterstützt, die Kosten der notwendigen und der in seinem Auftrag ausgerichteten weitern Unterstützung sowie die Kosten der Rückkehr des Unterstützten an den Wohnort.
2 …

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Unterstützungswohnsitz eines in einem ausserkantonalen Heim untergebrachten Kindes
    · 21.11.2017 · 29 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Kostentragung des Heimatkantons
    · 17.07.2013 · 27 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Interkantonale Unterstützungszuständigkeit des Aufenthaltsortes bei fehlendem Unterstützungswohnsitz
    · 01.03.2023 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Unterstützungswohnsitz einer volljährigen Person in Familienpflege
    · 22.05.2024 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Unterstützungsleistungen mit Subventionscharakter
    · 17.06.2016 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Kostenersatzpflicht des Wohnkantons für vom Aufenthaltskanton im Rahmen der Unterstützung eines Bedürftigen im Notfall übernommenen Kosten eines Sanitätstransports
    · 30.03.2011 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Sozialhilfe (Zuständigkeit)
    · 19.01.2022 · 11 Zitierungen
  • Kostenersatz in der Unterstützungsangelegenheit X.________
    · 29.06.2006 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  • 23.09.2003 · 7 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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