Sachverhalt

Am 4. März 1972 spielten drei neunjährige Kinder, Stéphane Guye, André Maillard und Jean-Fred Gutknecht, mit einem Bogen und einem Pfeil. Während des Spiels schoss Maillard den Pfeil ab, der das rechte Auge von Guye traf und ihm eine vollständige Erblindung dieses Auges verursachte. Am 31. Januar 1973 erteilte der Präsident der Kammer für Minderjährige André Maillard eine Rüge. Stéphane Guye klagte gegen André Maillard auf Zahlung von Schadensersatz und Genugtuung.

Das Kantonsgericht verurteilte den Beklagten, dem Kläger 125'573 Fr. in bar zu zahlen. Der Beklagte legte Berufung ein und beantragte, die Summe, die er dem Kläger schulde, auf 82'013 Fr. zu reduzieren und die Hälfte dieser Summe von dem in das Verfahren einbezogenen Dritten zurückzufordern.

Erwägungen

Das Bundesgericht befand, dass die drei Kinder gesamtschuldnerisch für den Schaden haftbar sind, da sie gemeinsam an einem gefährlichen Spiel teilgenommen hatten, dessen Gefährlichkeit sie erkennen mussten. Der Beklagte beging ein zusätzliches Verschulden, indem er auf seinen Kameraden aus einer Entfernung von 3 Metern schoss, aber dieses Verschulden wird durch sein junges Alter gemildert.

Der Kläger nahm ebenfalls an dem gefährlichen Spiel teil und akzeptierte die Risiken, was ein Mitverschulden darstellt. Der Richter bestimmte den Umfang der Entschädigung aufgrund der Umstände und der Schwere des Verschuldens und berücksichtigte die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse jeder Partei.

Das Bundesgericht…