Art. 9 ANAG
Zuständigkeit für die Grenzkontrollen an den Schengen-Aussengrenzen der Schweiz
Die Kantone üben auf ihrem Hoheitsgebiet die Grenzkontrollen an den Schengen-Aussengrenzen aus.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Fremdenpolizeiliche Ausweisung eines Ausländers, der strafrechtlich unbedingt des Landes verwiesen worden ist53 Zitierungen
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2Nichtverlängern der Aufenthaltsbewilligung; Freizügigkeitsabkommen; Massnahmen aus Gründen der öffentlichen Ordnung; gegenwärtige und hinreichend schwere Gefährdung; Ausländer der sog. zweiten Generation42 Zitierungen
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3Anspruch auf Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung37 Zitierungen
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4Verweigerung der Erteilung einer Anwesenheitsbewilligung an den ausländischen Ehemann einer Ausländerin, der in der Schweiz Asyl gewährt worden ist27 Zitierungen
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5Ausländerrechtliche Auswirkungen der Nichtigerklärung einer Einbürgerung25 Zitierungen
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6Änderung der Rechtsprechung). 2. Prüfungsbefugnis des Bundesgerichts bei der Anfechtung fremdenpolizeilicher Verfügungen (Erw. 3). 3. Begriff des Verhaltens, das im Sinne des Art. 9 Abs. 2 lit. b ANAG "Anlass zu schwere…14 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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39 Zitierungen
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Widerruf der Niederlassungsbewilligung; Familiennachzug38 Zitierungen
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38 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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