Art. 1 BetmG

Zweck

Dieses Gesetz soll:
  1. a. dem unbefugten Konsum von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen vorbeugen, namentlich durch Förderung der Abstinenz;
  2. b. die Verfügbarkeit von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen zu medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken regeln;
  3. c. Personen vor den negativen gesundheitlichen und sozialen Folgen suchtbedingter Störungen der Psyche und des Verhaltens schützen;
  4. d. die öffentliche Ordnung und Sicherheit vor den Gefahren schützen, die von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen ausgehen;
  5. e. kriminelle Handlungen bekämpfen, die in engem Zusammenhang mit Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen stehen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    LSD, schwerer Fall
    · 07.11.1995 · 53 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Verfahren. 1. Art. 273 Abs. 2 BStP
    · 06.06.1980 · 21 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Handel mit "Ecstasy"; "nulla poena sine lege"
    · 29.10.1998 · 17 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Verkauf von Hanfpflanzen zur Betäubungsmittelgewinnung
    · 27.01.2000 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Handel mit halluzinogenen Pilzen
    · 04.07.2001 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Westschweizer Konkordat vom 29
    · 05.10.2012 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 08.09.2003 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  • Entscheid Kantonsgericht, 23.04.2018
    ST.2016.149
    · 23.04.2018 · 1 Zitierungen
  • Qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz; Legalitätsprinzip
    · 15.07.2014 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

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