Art. 117 BGG

Beschwerdeverfahren

1 Für das Verfahren der Verfassungsbeschwerde gelten die Artikel 90–94, 99, 100, 102, 103 Absätze 1 und 3, 104, 106 Abs. 2 sowie 107–112 sinngemäss.
2 Beschwerden von Organisationen nach den Artikeln 55 des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 und 12 des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz gegen Nutzungspläne, Bewilligungs- und Konzessionsentscheide betreffend Wasserkraftwerke nach Artikel 9a Abs. 3 und Anhang 2 in der Fassung vom 29. September 2023 des Stromversorgungsgesetzes vom 23. März 2007 haben keine aufschiebende Wirkung.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit eines öffentlich-rechtlichen Angestellten
    · 31.08.2010 · 200 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Die Glaubensfreiheit der Römisch-katholischen Landeskirche oder das Landeskirchenrecht sind durch den an Bedingungen gebundenen Beitrag der Katholischen Landeskirche Graubünden in der Höhe von Fr. 15'000.- an eine Berat…
    · 17.12.2018 · 101 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Zuständigkeit zur Beurteilung von Einbürgerungsgesuchen, die von der kommunalen Bürgerversammlung zweimal ohne hinreichende Begründung abgewiesen wurden
    · 07.07.2009 · 37 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Anfechtung von Beschlüssen der Stockwerkeigentümerversammlung
    · 21.10.2014 · 35 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Konkordat vom 29
    · 26.04.2022 · 29 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Einbürgerung, Gemeindeautonomie, kantonales Gerichtsverfahren, Sprachkenntnisse und Integration
    · 13.04.2011 · 6 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.