Art. 18 BV
Sprachenfreiheit
Die Sprachenfreiheit ist gewährleistet.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Art. 3 KV/GR, Art. 2, 7 und 8 der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitssprachen: Der Beschluss der Bündner Regierung vom 5. Dezember 2011, wonach ein Wechsel der Schulsprache vom Rumantsch Grischun zum Idio…8 Zitierungen
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2Verfahrenssprache, Übersetzung5 Zitierungen
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3§ 39 Abs. 1 und 2 VG/TG2 Zitierungen
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4Verweigerung einer Demonstration anlässlich des Weltwirtschaftsforums 2001 in Davos; Meinungs- und Versammlungsfreiheit; Art. 16 und 22 BV, Art. 11 EMRK, Art. 21 UNO-Pakt II1 Zitierungen
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5BGE 53_I_4281 Zitierungen14.10.1927 · 1 Zitierungen
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6Anspruch auf Unentgeltlichkeit des Grundschulunterrichts; Gesetzesvorlage des Kantons Thurgau vom 120 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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8 Zitierungen
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Sprachenfreiheit4 Zitierungen
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4 Zitierungen13.02.2006 · 4 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.