Art. 92 BV

Post- und Fernmeldewesen

1 Das Post- und Fernmeldewesen ist Sache des Bundes.
2 Der Bund sorgt für eine ausreichende und preiswerte Grundversorgung mit Post- und Fernmeldediensten in allen Landesgegenden. Die Tarife werden nach einheitlichen Grundsätzen festgelegt.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    WTO-Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) und dessen Anhang über Telekommunikation; Interkonnektionspflicht beim Teilnehmeranschluss (so genannte "letzte Meile")
    · 30.11.2004 · 17 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Verpflichtung der Post zur Beförderung von nicht abonnierten Zeitungen (Art. 35 BV; Art. 2-4, 9 und 15 PG; Art. 1 OR)
    · 07.05.2002 · 13 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Gesetzliche Preisobergrenze bei der Grundgebühr (dem Zuschlag) für die Benutzung öffentlicher Sprechstellen (Telefonkabinen)
    · 08.12.2000 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Radio- und Fernsehempfangsgebühren; Mehrwertsteuerpflicht
    · 13.04.2015 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Versicherungsabkommen Schweiz-EU; Wirtschaftsfreiheit; Zulässigkeit einer unternehmerischen Tätigkeit des Staates im Allgemeinen und der Kantonalen Sachversicherung Glarus (Glarnersach) im Besondern; Prüfungsbefugnisse…
    · 03.07.2012 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Behördliche Festlegung von Interkonnektionsbedingungen
    · 21.04.2006 · 5 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • VB.2005.00094
    15.06.2005 · 5 Zitierungen
  • 03.10.2001 · 4 Zitierungen
  • · 01.02.2024 · 3 Zitierungen

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