Art. 14a ELV

Anrechnung des Erwerbseinkommens bei Teilinvaliden

1 Invaliden wird als Erwerbseinkommen grundsätzlich der Betrag angerechnet, den sie im massgebenden Zeitabschnitt tatsächlich verdient haben.
2 Invaliden unter 60 Jahren ist als Erwerbseinkommen jedoch mindestens anzurechnen:
  1. a. der um einen Drittel erhöhte Höchstbetrag für den Lebensbedarf von Alleinstehenden nach Artikel 10 Abs. 1 Bst. a Ziff. 1 ELG bei einem Invaliditätsgrad von 40 bis unter 50 Prozent;
  2. b. der Höchstbetrag für den Lebensbedarf nach Bst. a bei einem Invaliditätsgrad von 50 bis unter 60 Prozent;
  3. c. zwei Drittel des Höchstbetrages für den Lebensbedarf nach Bst. a bei einem Invaliditätsgrad von 60 bis unter 70 Prozent.
3 Abs. 2 ist nicht anwendbar, wenn:
  1. a. die Invalidität von Nichterwerbstätigen aufgrund von Artikel 28a Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1959 über die Invalidenversicherung (IVG) festgelegt wurde; oder b. der Invalide in einer Werkstätte im Sinne von Artikel 3 Abs. 1 Bst. a des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG) arbeitet.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Einkommensverzicht
    · 22.05.2014 · 175 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    · 25.02.1991 · 167 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 3 Abs. 1 lit. f ELG, Art. 14a ELV. - Bei der Festsetzung des anrechenbaren Einkommens Teilinvalider haben sich die EL-Organe grundsätzlich an die Invaliditätsbemessung durch die Invalidenversicherung zu halten und…
    · 01.07.1991 · 138 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Anrechnung von Verzichtseinkommen bei Teilinvaliden
    · 11.05.2015 · 97 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Art. 3 Abs. 1 lit. f und Abs. 6 ELG, Art. 14a ELV: Anrechnung von Erwerbseinkommen bei Teilinvaliden
    · 28.04.1989 · 50 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Anrechnung eines hypothetischen Erwerbseinkommens der nicht invaliden Ehefrau eines AHV-altersrentenberechtigten EL-Ansprechers; Anpassungsfrist
    · 14.01.2016 · 39 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

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