Art. 87 HMG

Weitere Straftaten

1 Mit Busse bis zu 50 000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich:
  1. a. Heilmittel oder pharmazeutische Hilfsstoffe herstellt, in Verkehr bringt, einführt, ausführt oder damit im Ausland handelt, die den Anforderungen, die in der Pharmakopöe aufgeführt sind, nicht entsprechen;
  2. b. gegen die Bestimmungen über die Werbung für Arzneimittel verstösst;
  3. c. Melde-, Registrierungs- oder Publikationspflichten dieses Gesetzes verletzt;
  4. d. Kennzeichnungs-, Buchführungs-, Aufbewahrungs- oder Mitwirkungspflichten verletzt;
  5. e. die Schweigepflicht verletzt, soweit nicht die Artikel 162, 320 oder 321 des Strafgesetzbuches verletzt sind;
  6. f. eine Widerhandlung nach Artikel 86 Abs. 1 Buchstaben a–g begeht, sofern das Heilmittel ausschliesslich für den Eigengebrauch bestimmt ist oder es sich um frei verkäufliche Arzneimittel oder um Medizinprodukte der Klasse I gemäss Anhang IX der Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte handelt;
  7. g. gegen eine unter Hinweis auf die Strafandrohung dieses Artikels gegen ihn erlassene Verfügung verstösst;
  8. h. die Transparenzpflicht nach Artikel 56 verletzt.
2 Wer in den Fällen nach Abs. 1 Bst. a, b, e oder f gewerbsmässig handelt, wird mit Geldstrafe bestraft.
3 Wer fahrlässig handelt, wird mit Busse bis zu 20 000 Franken bestraft.
4 Versuch und Gehilfenschaft sind strafbar.
5 Eine Übertretung und die Strafe für eine Übertretung verjähren in fünf Jahren.
6 In besonders leichten Fällen kann auf Strafverfolgung und Bestrafung verzichtet werden.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Ende der Verfolgungsverjährung mit Ausfällung eines erstinstanzlichen Urteils (Art. 97 Abs. 3 StGB)
    · 11.12.2012 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz); Abgrenzung zwischen Vergehen (Art. 86 HMG) und Übertretungen (Art. 87 HMG)
    · 04.09.2008 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Abgabe von Heilmitteln
    · 23.06.2015 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Zulassungsfreie Arzneimittel; Hausspezialitäten; eigene Formel
    · 21.02.2006 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Art. 52-54 StGB (Strafbefreiung)
    · 08.07.2013 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Publikumswerbeverbot für rezeptpflichtige Arzneimittel: ratio legis und subjektiver Tatbestand
    · 09.07.2007 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Gewerbsmässiges Herstellen und Vertreiben von zulassungspflichtigen, aber nicht zugelassenen Arzneimitteln ohne Bewilligung zur Herstellung und zum Grosshandel
    · 21.10.2010 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  • Vergehen gegen das Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte
    · 27.11.2008 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  • · 04.03.2016 · 8 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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