Art. 14 MWSTV
Unternehmerische Leistungen eines Gemeinwesens
Als unternehmerisch und damit steuerbar gelten Leistungen eines Gemeinwesens, die nicht hoheitliche Tätigkeiten nach Artikel 3 Bst. g MWSTG sind. Namentlich die folgenden Leistungen von Gemeinwesen sind unternehmerischer Natur: 1. Dienstleistungen im Bereich von Radio und Fernsehen, Telekommunikationsdienstleistungen sowie elektronische Dienstleistungen; 2. Lieferung von Wasser, Gas, Elektrizität, thermischer Energie, Ethanol, Vergällungsmitteln und ähnlichen Gegenständen; 3. Beförderung von Gegenständen und Personen; 4. Dienstleistungen in Häfen und auf Flughäfen; 5. Lieferung von zum Verkauf bestimmten neuen Fertigwaren; 6. … 7. Veranstaltung von Messen und Ausstellungen mit gewerblichem Charakter; 8. Betrieb von Sportanlagen wie Badeanstalten und Kunsteisbahnen; 9. Lagerhaltung; 10. Tätigkeiten gewerblicher Werbebüros; 11. Tätigkeiten von Reisebüros; 12. Leistungen von betrieblichen Kantinen, Personalrestaurants, Verkaufsstellen und ähnlichen Einrichtungen; 13. Tätigkeiten von Amtsnotaren und Amtsnotarinnen; 14. Tätigkeiten von Vermessungsbüros; 15. Tätigkeiten im Entsorgungsbereich; 16. Tätigkeiten, die durch vorgezogene Entsorgungsgebühren gestützt auf Artikel 32abis des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 (USG) finanziert werden; 17. Tätigkeiten im Rahmen der Erstellung von Verkehrsanlagen; 18. Rauchgaskontrollen; 19. Werbeleistungen.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Mehrwertsteuer105 Zitierungen
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2Lieferungen von Zahnprothesen und kieferorthopädischen Apparaturen . Anspruch eines Berufsverbandes auf einen Feststellungsentscheid im Sinne von Art. 51 Abs. 1 lit. f MWSTV (E. 3)101 Zitierungen
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3Beschränkung des Vorsteuerabzugsrechts auf Ausgaben für Unterkunft, Verpflegung, Getränke und Geschäftsreisen60 Zitierungen
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4Gastgewerbliche Leistung; Hauslieferung von Pizzas; Steuersatz31 Zitierungen
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5Art. 17 Abs. 3 MWSTV: Gruppenbesteuerung29 Zitierungen
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6Übergangsrechtliche Behandlung von Leasingverträgen4 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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27 Zitierungen
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23 Zitierungen
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19 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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