Art. 2 OHG

Formen der Opferhilfe

Die Opferhilfe umfasst:
  1. a. Beratung und Soforthilfe;
  2. b. längerfristige Hilfe der Beratungsstellen;
  3. c. Kostenbeiträge für längerfristige Hilfe Dritter;
  4. d. Entschädigung;
  5. e. Genugtuung;
  6. f. Befreiung von Verfahrenskosten;
  7. g. …

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG): Opferstellung; Kosten des kantonalen Rechtsmittelverfahrens; Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege. 1. Opferstellung gemäss Art. 2 Abs. 1…
    · 17.06.1999 · 135 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Rassendiskriminierung durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise; Opferstellung
    · 03.06.2002 · 108 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Genugtuung und Entschädigung
    · 30.05.1996 · 103 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Berücksichtigung des Selbstverschuldens bei der Ausrichtung und Bemessung einer Genugtuung nach OHG
    · 05.11.1997 · 55 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Opferhilfegesetz (OHG), Beratung nach Art. 3 OHG
    · 15.03.1996 · 52 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Ausnahmen: E. 3b u. 7)
    · 23.02.1994 · 47 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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