Art. 9 OHG

Angebot

1 Die Kantone sorgen dafür, dass fachlich selbstständige öffentliche oder private Beratungsstellen zur Verfügung stehen. Dabei tragen sie den besonderen Bedürfnissen verschiedener Opferkategorien Rechnung.
2 Sie können gemeinsame Beratungsstellen betreiben.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Ausnahmen: E. 3b u. 7)
    · 23.02.1994 · 23 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Zivilansprüche des Opfers im Strafverfahren, unverhältnismässiger Aufwand der vollständigen Beurteilung; Entscheid dem Grundsatz nach und Verweisung des Opfers im übrigen an das Zivilgericht
    · 07.03.1997 · 21 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Legitimation des Opfers zur eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde im Zivilpunkt
    · 05.02.1996 · 16 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Körperverletzung, Zurechnung von Unfallfolgen; Beurteilung der Zivilansprüche des Opfers im Strafverfahren
    · 28.04.1999 · 14 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Missbrauch der Abhängigkeit einer Frau
    · 12.01.1998 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Legitimation zur eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde im Strafpunkt nach dem Tod des Opfers (Art. 270 BStP, Art. 2 Abs. 2 lit. b und Art. 8 Abs. 1 lit. c OHG)
    · 11.01.2000 · 3 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 24.02.2004 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  • 11.02.2008 · 2 Zitierungen
  • nicht in einer bestimmt bezifferten Geldsumme besteht, die Höhe des Streitwertes in der Berufungsschrift anzugeben. Diese Vorschrift gilt auch für die Nichtigkeits
    · 15.06.2001 · 2 Zitierungen Zusammenfassung

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