Art. 25 OR
Geltendmachung gegen Treu und Glauben
1 Die Berufung auf Irrtum ist unstatthaft, wenn sie Treu und Glauben widerspricht.
2 Insbesondere muss der Irrende den Vertrag gelten lassen, wie er ihn verstanden hat, sobald der andere sich hierzu bereit erklärt.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
-
1Grundlagenirrtum bei gerichtlichem Vergleich über die Erstreckungsdauer nach Kündigung wegen Eigenbedarfs; rechtsmissbräuchliches Verhalten (Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4, Art. 25 Abs. 1, Art. 271a Abs. 3 lit. a und Art. 272 A…12 Zitierungen
-
2Vertragsrechtliche Auswirkungen einer Beamtenbestechung11 Zitierungen
-
3Grundlagenirrtum; Geltendmachung gegen Treu und Glauben8 Zitierungen
-
4Irrtum (Art. 23 ff5 Zitierungen
-
5Übervorteilung; partielle Unwirksamkeit eines wucherischen Vertrages; Ermittlung des objektiven Missverhältnisses zwischen den Austauschleistungen eines Mietvertrages (Art. 21 OR)4 Zitierungen
-
6Kaufvertrag, Erklärungsirrtum4 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
Grundstückkauf; Grundlagenirrtum8 Zitierungen
-
Grundlagenirrtum7 Zitierungen
-
Erbteilungsvertrag und Gewinnanteilsrecht3 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.