Art. 259d OR

Herabsetzung des Mietzinses

Wird die Tauglichkeit der Sache zum vorausgesetzten Gebrauch beeinträchtigt oder vermindert, so kann der Mieter vom Vermieter verlangen, dass er den Mietzins vom Zeitpunkt, in dem er vom Mangel erfahren hat, bis zur Behebung des Mangels entsprechend herabsetzt.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Mietzinsherabsetzung wegen Mangel
    · 11.08.2016 · 31 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Mietvertrag; Mangel der Mietsache, Herabsetzung des Mietzinses
    · 01.04.2009 · 20 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Mangel der Mietsache; Herabsetzungsquote; Rechtsnatur des Rückerstattungsanpruchs; Verjährung
    · 11.05.2004 · 20 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Vereinfachtes Verfahren; Hinterlegung von Mietzinsen
    · 04.11.2019 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Enteignung nachbarrechtlicher Abwehransprüche infolge Fluglärms sowie von Abwehrrechten gegen den direkten Überflug; Bemessung der Entschädigung für ein Mehrfamilienhaus
    · 28.04.2008 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    · 18.12.1991 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Miete; fristlose Kündigung wegen Mängeln; Bindung an den Rückweisungsentscheid
    · 16.07.2019 · 8 Zitierungen
  • 13.12.2002 · 8 Zitierungen
  • zu bestimmen (Dispositionsmaxime), nicht ein (BGE 122 III 20 E. 4d
    · 15.05.2001 · 6 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

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