Art. 26 OR

1 Hat der Irrende, der den Vertrag nicht gegen sich gelten lässt, seinen Irrtum der eigenen Fahrlässigkeit zuzuschreiben, so ist er zum Ersatze des aus dem Dahinfallen des Vertrages erwachsenen Schadens verpflichtet, es sei denn, dass der andere den Irrtum gekannt habe oder hätte kennen sollen.
2 Wo es der Billigkeit entspricht, kann der Richter auf Ersatz weiteren Schadens erkennen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Anfechtung einer Entschädigungsvereinbarung
    · 04.12.2003 · 17 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Vertragsrechtliche Auswirkungen einer Beamtenbestechung
    · 21.02.2003 · 14 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Kaufvertrag, Erklärungsirrtum
    · 20.02.1979 · 13 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Verjährung der Klage auf Rückforderung von Leistungen bei verweigerter Bewilligung eines bewilligungsbedürftigen Rechtsgeschäfts; Kenntnis des Bereicherungsanspruchs (Art. 67 Abs. 1 OR, Art. 84 lit. b BGBB)
    · 10.06.2003 · 12 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Beginn der Verjährung für Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung und für Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung (Art. 60 und 67 OR)
    · 10.11.1983 · 12 Zitierungen
  6. 6
    Grundlagenirrtum, Schadenersatz. 1. Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR
    · 10.02.1987 · 11 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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