Art. 266n OR
Kündigung durch den Vermieter
Die Kündigung durch den Vermieter sowie die Ansetzung einer Zahlungsfrist mit Kündigungsandrohung (Art. 257d) sind dem Mieter und seinem Ehegatten, seiner eingetragenen Partnerin oder seinem eingetragenen Partner separat zuzustellen.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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113 Zitierungen
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2Mietvertrag, Zustellung der Kündigung, Familienwohnung, Rechtsmissbrauch8 Zitierungen
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3Kündigung der Miete der Familienwohnung7 Zitierungen
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4Zahlungsrückstand des Mieters; Fristansetzung und Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter. 1. Bestimmung des Beginns der dreissigtägigen Zahlungsfrist (E. 2). 2. Der Vermieter hat den Ablauf der Zahlungsfris…5 Zitierungen
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5Wohnung der Familie; gemeinschaftliche Miete; Kündigung durch den Vermieter; Rechtsmissbrauch3 Zitierungen
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6Kündigung eines landwirtschaftlichen Pachtvertrages (Art. 16 Abs. 1 LPG)0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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2 Zitierungen
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Ausweisung Rechtsschutz in klaren Fällen1 ZitierungenZB.2019.18· 30.08.2019 · 1 Zitierungen
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OG.2014.000061 Zitierungen02.05.2014 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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